Abrechnung
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Ich verfüge über die Genehmigung der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine entsprechende Diagnose sowie die Genehmigung der Therapie durch Ihre Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre Gesundheitskarte mit.
PRIVATE VERSICHERUNG UND BEIHILFE
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch Erstattungshöhe und Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden, in welcher Höhe die Leistungen übernommen werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung einer tiefenpsychologischen Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz.
SELBSTZAHLER
Eine psychotherapeutische Behandlung ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Das Honorar wird Ihnen in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Steigerungssatz.