Abrechnung

PRIVATE VERSICHERUNG UND BEIHILFE

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, kann jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet wird, variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden, in welcher Höhe die Leistungen übernommen werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung einer tiefenpsychologischen Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 3,35-fachen Regelsteigerungssatz. 

SELBSTZAHLER

Eine psychotherapeutische Behandlung ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Das Honorar wird Ihnen in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 3,35-fachen Steigerungssatz.

KOSTENERSTATTUNG

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis dann möglich, wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden können. Patienten haben einen gesetzlich festgelegten Anspruch (nach § 13 Absatz 3 SGB V) auf eine wohnorts- und zeitnahe psychotherapeutische Behandlung haben.

Wenn Sie also innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und nach angemessener Suche keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, und auch Ihre Krankenkasse Ihnen keinen passenden Therapieplatz beschaffen konnte, können Sie meine Leistungen mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse erstattet bekommen.